AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Reethus GbR mbH, Rügen vom 01.02.2011

Allgemeines
Die Reethus-Hof GbR mbH im nachfolgenden Text auch Vermieterin  genannt, vermietet Ferienhäuser im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern (Bundesrepublik Deutschland). Die Vermieterin ist auch die Eigentümerin der Mietobjekte.

Eine vom Mieter veranlasste und von der Reethus-Hof GbR mbH, Rügen, nachstehend Vermieter genannt, angenommene Ferienhausbuchung begründet zwischen beiden ein Vertragsverhältnis, den Ferienhausmietvertrag. Der Ferienhausmietvertrag ist ein im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), nicht besonders geregelter, so genannter typengemischter Vertrag. Er beinhaltet Elemente des Dienst-, Werk- und Kaufvertragsrechts. In seinem Kern ist der Ferienhausmietvertrag ein Mietvertrag. Ferienhausmietverträge sind wie alle übrigen Verträge des bürgerlichen Rechts von beiden Vertragspartnern einzuhalten.

Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienhäusern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen
und Lieferungen des Vermieters. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienhäuser sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken oder gewerblichen Zwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Ansonsten ist eine Untervermietung des Mietobjektes ausdrücklich untersagt.

Die im Mietvertrag genannte Personenzahl darf nicht ohne vorherige Zustimmung des Vermieters überschritten werden. Haustiere dürfen nur mit Genehmigung des Vermieters mitgebracht werden.

Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
Der Vermieter ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Ferienhäuser bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Hierbei ist nur der gebuchte Haustyp verbindlich. Ein bestimmtes Haus kann bei Buchung nur unverbindlich zugesagt werden. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Ferienhausüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Vermieters zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Vermieters an Dritte.

Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Vermieter allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieser den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10 Prozent anheben.

Die Preise können vom Vermieter ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Ferienhäuser, der Leistung des Vermieters oder der Aufenthaltsdauer, Anzahl der Gäste wünscht und der Vermieter dem zustimmt. Rechnungen des Vermieters ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Der Vermieter ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 Prozent bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 Prozent über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Vermieter bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
 
Mietpreise
Alle Preise sind grundsätzlich Endpreise inklusive der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer und beinhalten die Nebenkosten siehe auch Verbrauchskosten. Abweichungen bei Sonderausstattungen entnehmen Sie bitte dem Angebot zum einzelnen Mietobjekt bzw. dem entsprechenden Mietvertrag.

Verbrauchskosten/ Nebenkosten
Die Kosten für den Stromverbrauch, Wasser und Heizung sind mit einer Pauschale im Mietpreis enthalten. Alle anderen übrigen Nebenkosten für Wasser, Müll etc. sind ebenfalls im Mietpreis enthalten. Nicht im Mietpreis enthalten ist die Endreinigung des Mietobjektes. Die Preise dafür sind gesondert ausgewiesen. Der Betrag wird mit der Miete fällig.
Das Ferienhaus ist nach Beendigung des Mietverhältnisses besenrein und sauber zu hinterlassen. Bei Beanstandungen wird nach Zeitaufwand abgerechnet. Je angefangene 15 Minuten 25,00 Euro. Der Betrag wird anschließend in Rechnung gestellt bzw. mit der Kaution verrechnet.

Kaution
Bei der Übernahme des Ferienhauses ist eine vom Mietvertrag unabhängige Sicherheitsleistung (Kaution) von 200,00 Euro zu entrichten. Sie wird mit Antritt des Mietverhältnisses vor Ort gezahlt und vom Vermieter verwaltet. Schäden, Verluste etc. können mit der Kaution verrechnet werden. Die Kaution erhält der Mieter zurück, wenn keine Beanstandungen vorliegen, 30 Tagen nach Beendigung des Mietverhältnisses, durch Überweisung auf ein noch vom Mieter zu benennendes Konto.

Sorgfaltspflicht / Übernahme/ Übergabe/Haftung
Der Mieter ist verpflichtet, den Zustand des Mietobjektes sorgfältig bei Übernahme zu prüfen und erkennbare Mängel innerhalb von 24 Stunden sofort mitzuteilen. Danach obliegt dem Mieter der Beweis, dass der Schaden nicht während seiner Mietzeit entstanden ist.
Der Mieter verpflichtet sich mit der Annahme des Mietvertrages, die Mietsache pfleglich zu behandeln und im ordnungsgemäßen, sauberen Zustand zu erhalten und zurückzugeben.

Grundsätzlich wird das Mietobjekt am Samstag zwischen 16.00 - 17.00 Uhr übernommen. Über das Mietobjekt kann nur nach schriftlicher Absprache früher oder später verfügt werden. Um Wartezeiten und unnötige Fahrten zu vermeiden, teilen Sie die ungefähre Ankunftszeit bitte mit. – Abweichende Zeiten sind nur nach Absprache möglich. Abweichungen bedürfen immer der Schriftform. Zum Ende der Mietung ist das Objekt zwischen 9.00 Uhr und 10.00 Uhr  wie im Vertrag vereinbart, gereinigt zu verlassen und der/die Schlüssel zu übergeben.

Danach kann der Vermieter aufgrund der verspäteten Räumung  des Ferienhauses für dessen Vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des  Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

Einrichtung der Mietobjekte
Alle Mietobjekte sind neuwertig und exklusiv eingerichtet und werden mit moderner  Gastbrennwerttechnik beziehungsweise Fußbodenheizung versorgt. Zum Teil  ergänzen Kaminöfen, die mit Holz zu befeuern sind, die Ausstattung. Holz oder anderes Brennmaterial wird nicht gestellt, sondern muss separat gekauft werden. Ein Set Bettwäsche, Handtücher, Geschirrtücher sind im Mietpreis inklusive. Reinigungsmittel und Verbrauchsmaterialien wie z.B. Haushaltspapier und Toilettenpapier oder auch Mehl, Zucker, Salz sind im Mietpreis nicht enthalten. Es wird jedoch zu Beginn des Mietverhältnisses zur Verfügung gestellt. Ist jedoch am Ende des Mietverhältnisses vom Mieter aufzufüllen beziehungsweise zu ergänzen.

Ausstattung und Objektzubehör
Die zu den Mietobjekten gehörende technische Ausstattung wie, TV, Hi-Fi-Anlage und das ggf. im Mietvertrag einbezogene Zubehör  wie Fitnessgeräte, Gartenmöbel, Kinderspielgeräte etc. darf auf eigenes Risiko mitgenutzt werden. Die Funktionstüchtigkeit kann nicht bindend zugesichert werden. Störungen oder Ausfall von technischen Einrichtungen müssen sofort mitgeteilt werden. Die Bildqualität ist bei SAT-Anlagen witterungsabhängig. Der Mieter hat sich vor der Benutzung davon zu überzeugen, dass dieses Zubehör in gebrauchsfähigem Zustand ist. Hinweise in den Hausmappen sind unbedingt zu beachten! Schäden während der Mietzeit gehen zu Lasten des Mieters.

Reklamation / Mitwirkungspflicht / Gewährleistung / Abhilfe
Der Mieter ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden möglichst gering zu halten. Bei allen Reklamationen informieren Sie den Vermieter bitte sofort schriftlich (telefonisch vorab beschleunigt die Abhilfe) nach Eintritt des Mangels bzw. Schadens. Ansprüche auf Mietminderung müssen Sie spätestens innerhalb eines Monats nach dem vereinbarten Mietende bei der Reethus-Hof Rügen GbR mbH, Dr. Klaus Röhl, Richard-Wagner-Straße 47, 06114 Halle/Saale anmelden. Gerichtsstand für Auseinandersetzungen ist der Sitz der Firma. Siehe auch weiter unten unter „Gerichtsstand“

Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon
ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Vermieter die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Vermieters beruhen. Einer Pflichtverletzung des Vermieters steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.

Soweit dem Mieter ein Stellplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Ferienhausgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet der Vermieter nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Sätze gelten entsprechend. Für eingebrachte Sachen haftet der Vermieter dem Kunden in keiner Form.

Zahlungsmodalitäten
Nachdem dem Erhalt des Mietvertrages ist innerhalb von drei Tagen die Anzahlung in Höhe von 20 Prozent des Mietpreises zu überweisen. Nach Eingang der Anzahlung gilt der Vertrag als abgeschlossen. 40 Tage vor Mietbeginn muss die Restsumme bezahlt sein. Wird die Mietzahlung nicht fristgerecht geleistet, kann die Reethus-Hof GbR mbH vom Vertrag zurücktreten und eine Entschädigung bis zur Höhe der – siehe auch Entschädigung - Gesamtmiete verlangen. Ohne vollständige Zahlung des Mietpreises hat der Mieter keinen Anspruch auf Aushändigung von Mietunterlagen oder auf Erbringung von Leistungen durch die Reethus-Hof GbR mbH.

Entschädigung / Rücktritt, Nichtantritt, Abbruch
Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Vermieter geschlossenen Vertrag bedarf der Schriftform und der schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.

Der Reethushof GbR mbH steht bei einem Vertragsrücktritt, Nichtantritt oder Abbruch der Reise durch den Mieter  eine angemessene Entschädigung zu. Dieser Anspruch wird wie folgt pauschaliert:

bis 60 Tage vor Mietbeginn 50 Prozent des Gesamtmietpreises
ab dem 41. Tag vor Mietbeginn 100 Prozent des Gesamtmietpreises

Der Mieter kann der Reethus-Hof GbR mbH statt dessen einen geeigneten Ersatzmieter nennen, in diesem Fall sind jedoch 100,00 Euro Bearbeitungsgebühr zu bezahlen. Diese Gebühren sind sofort fällig.

Rücktritt des Vermieters
Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist der Vermieter in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Ferienhäusern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Vermieters auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Vermieter gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist der Vermieter ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

Ferner ist der Vermieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; Ferienhäuser unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden; der Vermieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Vermietleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Vermieters in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Vermieters zuzurechnen ist; ein Verstoß gegen oben Klausel vorliegt.

Bei berechtigtem Rücktritt des Vermieters entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

Bei Doppelvermietung seitens des Vermieters zahlt dieser dem Mieter die bereits überwiesene Summe zurück sowie einen pauschalen Schadenersatz von 100,00 Euro. Welchem Mieter das Mietobjekt überlassen wird, entscheidet der Vermieter.

Schlussbestimmungen und Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der zwischen der Reethus-Hof GbR mbH und dem Mieter getroffenen Mietvereinbarungen haben nicht die Unwirksamkeit der gesamten Vereinbarungen zur Folge.

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Ferienhausvermietung bedürfen der Schriftform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Mieter sind unwirksam. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Vermieters. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Vermieters. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

Streitigkeiten/ Gerichtsstand
Bei Streitigkeiten ist der Gerichtsstand für die Reethus-Hof Rügen GbR mbH Halle/Saale.